Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Reifenwechsel/Motorradreifen
15.04.2019 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, „nehmen Sie uns das Rad – und wenig wird übrig bleiben.“ Mit diesen Worten beschreibt der Physiker Ernst Mach 1883 die universale Bedeutung einer der bedeutendsten Erfindungen der Menschheitsgeschichte. Auch im modernen Straßenverkehr ist das Rad allgegenwärtig. Deshalb dreht sich in diesem Monat bei uns alles um die bereifte Felge. Die steigenden Temperaturen bedeuten für die meisten Autofahrer den obligatorischen, jahreszeitbedingten Reifenwechsel. Doch wann ist der günstigste Zeitpunkt, die Winter- gegen Sommerreifen zu tauschen? Welche anderen Gründe gibt es für einen Reifenwechsel? Überlasse ich die Montage lieber dem Fachmann oder lege ich selbst Hand an? Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns ausführlich in unserer Rubrik „Rund ums Fahren“. Auch unsere „Biker-News“ stehen ganz im Zeichen des Reifens als das Bindeglied zwischen Maschine und Straße. Wir verraten Dir, warum für Zweiräder die Kontrolle der Reifen besonders wichtig ist und wie Du den Zustand Deiner Pneus überprüfst. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Jetzt Auto gewinnen!!!
01.04.2019 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler! Wir haben eine Hammer #Osterglücksaktion für Euch. Alle Fahrschüler unserer Fahrschule, haben bis zum 22.04.2019 die Möglichkeit, an unserem Super Gewinnspiel teilzunehmen. Wir Verlosen: 1. 1x Skoda Fabia 2. 1x Wochenende in Paris 3. 1x iPad 4. 1x Playstation 4 Was müsst Ihr dafür tun? Ihr müsst lediglich im Aktionszeitraum Fahrschüler unserer Fahrschule sein, und Euch in einer unserer Filialen Euren persönlichen Gewinncode abholen und online registrieren. Diesen müsst Ihr dann am 24.04.2019 zur LIVE-Auslosung mit in die Fahrschule bringen, und dann heißt es: Daumen drücken und gewinnen! Wir freuen uns sehr, Euch eine so tolle Aktion anbieten zu können, und drücken Euch ganz fest die Daumen!!! Euer Team der Fahrschule StreetView
Mehr erfahren >Fahrerflucht: Viele Unfallverursacher werden unwissentlich zu Verkehrssündern
15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSENEtwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Ein Moment der Unaufmerksamkeit am Steuer reicht und schon ist es passiert: Beim Rangieren rammt oder touchiert man ein parkendes Fahrzeug. Der entstandene Schaden ist in der Regel ebenso überschaubar wie die Konsequenzen für den Unfallverursacher. Doch wer sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt oder gar nicht erst anhält, verletzt nicht nur seine Mitteilungspflicht, sondern macht sich auch strafbar. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Tücken bei Bagatellschäden: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.“, so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut § 142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien und Fahrzeugdaten aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 20 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Unfallflucht/Fit für den Frühling
15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Damit Du Dich garantiert richtig verhältst, wenn es beim Ein- oder Ausparken doch einmal kracht, haben wir für Dich die wichtigsten Informationen zum Thema Unfallflucht zusammengestellt. Die Tage werden wieder länger, die Temperaturen steigen – vielen Bikern kribbelt angesichts des unmittelbar bevorstehenden Frühlingsanfangs bereits die Gashand. Doch bevor Du Dich endlich wieder auf den Sattel schwingst und in die neue Saison startest, steht für Mensch und Maschine zunächst eine gründliche Kontrolle an. Unser Check-Up macht Dich in kürzester Zeit fit für den Frühling! Auch im neuen Jahr allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >LKW- Weiterbildung Module 1-5
10.03.2019 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Trucker! Wir bieten regelmäßig (jeden 2. Samstag) jeweils ein Modul der Kraftfahrweiterbildung an. Hier geht es zur Terminübersicht. In Absprache bieten wir auch Wochenkurse zum Erwerb aller fünf Module an. Sprecht uns bei interesse gerne an unter: 0421/57705190 Euer Team der Fahrschule StreetView
Mehr erfahren >Saisonkennzeichen – eine kostengünstige Alternative nicht nur für Zweiradfahrer
15.02.2019 | FAHRSCHUL-WISSENFür nicht ganzjährig genutzte Fahrzeuge wie Cabrios, Motorräder oder Wohnmobile ist die saisonale Zulassung ökonomisch sinnvoll. Vielerorts fristen Motorräder hierzulande in der kalten Jahreszeit ein tristes Dasein. Eingemottet in der heimischen Garage, überwintern die Fahrzeuge ungenutzt bis zum Start der neuen Saison. Aufgrund der eingeschränkten Nutzung setzen viele Biker deshalb auf das sogenannte Saisonkennzeichen, eine gegen eine einmalige Gebühr erwerbliche, zeitlich begrenzte Kfz-Zulassung. Doch laut #userInhaber# von der #userName# in #userCity#, ist das Saisonkennzeichen längst nicht mehr nur ein Geheimtipp unter Zweiradfahrern. „Abhängig von Fahrzeugtyp und Nutzungsgewohnheiten lohnt sich das Saisonkennzeichen auch im Pkw-Segment. Insbesondere Besitzer von Cabrios, Oldtimern oder Wohnmobilen können mit diesem Modell teils erhebliche Einsparungen erzielen, während das Fahrzeug im Winterschlaf ausharrt.“ Die Vorteile des Saisonkennzeichens liegen dabei auf der Hand: „Da sich sowohl die Kfz-Steuer als auch die Versicherungsbeiträge anteilig an der Zulassungszeit errechnen, zahlen Sie mit einem Saisonkennzeichen nur für die Monate, in denen Sie auch tatsächlich fahren,“ erklärt #userInhaber#. „Dabei genießen Sie im Unterschied zu einer vorübergehenden Abmeldung auch während der gesamten Ruhephase, also außerhalb des mit der Zulassungsstelle vereinbarten Zeitraums, den vollen Versicherungsschutz. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass Sie das betroffene Fahrzeug in der Ruhephase in einer Garage oder auf einem privaten oder angemieteten Stellplatz parken“. Der Zulassungszeitraum ist frei wählbar, muss aber mindestens zwei und maximal elf Monate betragen. Außerhalb dieses Zeitraums ist jegliche Nutzung des Fahrzeugs dann aber vollständig untersagt. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Geldbußen und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. „Das Modell besticht nicht durch Flexibilität“, räumt auch #userInhaber# ein. „Einmal beantragt, ist der Zulassungszeitraum fix und kann im Nachhinein weder verkürzt noch verlängert werden.“ Bei klar festgelegter saisonaler Nutzung überwögen dennoch die positiven Aspekte des Saisonkennzeichens. „Besonders praktisch ist der Umstand, dass sich die Zulassung ohne Zutun des Fahrzeughalters automatisch von Jahr zu Jahr verlängert. Dank der nur einmal fälligen Gebühr von rund 50 Euro sparen Sie so nicht nur Kosten, sondern auch lästige Behördengänge.“ Beantragt werden kann das Saisonkennzeichen bei der örtlichen Zulassungsstelle. Zwar beschleunigt es nicht den sehnsüchtig erwarteten Anstieg der Temperaturen, die eingesparten Kosten können pünktlich zum Saisonstart dann aber besser in die nächste Spritztour investiert werden. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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